Rechtlicher Hintergrund

§ 5 MPBetreibV — was steckt dahinter?

Was das Gesetz fordert, wen es betrifft und wie Kennify dabei hilft.

Was sagt das Gesetz?

§ 5 Abs. 1 MPBetreibV — Besondere Anforderungen

Wer Medizinprodukte betreibt oder benutzt, darf bestimmte Tätigkeiten nur ausführen, wenn er:

  • 1über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit verfügt,
  • 2in die sachgerechte Handhabung dieser Medizinprodukte eingewiesen wurde und
  • 3die Tätigkeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen kann.

Quelle: gesetze-im-internet.de — § 5 MPBetreibV

Wen betrifft das?

Alle Betreiber von Medizinprodukten

Der § 5 gilt überall dort, wo Medizinprodukte eingesetzt werden — unabhängig von der Einrichtungsgröße:

  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte (AEMP)
  • Pflegeeinrichtungen
  • Rettungsdienste
  • Physiotherapiepraxen

Was bedeutet das konkret?

Aktuelle Kenntnisse müssen nachweisbar sein

Das Gesetz fordert nicht nur, dass Mitarbeitende Kenntnisse haben — sondern dass diese aktuell sind und im Ernstfall nachgewiesen werden können. Bei Audits oder Begehungen durch Behörden müssen Betreiber belegen, dass ihr Personal regelmäßig überprüft wurde.

Ohne Dokumentation drohen bei Kontrollen Konsequenzen — unabhängig davon, wie gut das Team tatsächlich ausgebildet ist.

Kennify

Wie unterstützt Kennify dabei?

Kennify ergänzt bestehende Schulungs- und Unterweisungsprozesse durch anonyme Kenntnisabfragen auf Teamebene. Teilnehmende benötigen kein persönliches Konto. Strukturierte PDF-Berichte unterstützen die nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse. Die konkrete Nutzung sollte mit dem Qualitätsmanagement abgestimmt werden.

  • Anonyme Wissensüberprüfung — kein Datenschutzproblem
  • Schulungsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentiert — mit automatisch erstelltem PDF
  • Defizit-Erkennung zeigt wo Schulungsbedarf besteht
  • Kein IT-Aufwand — kein Konto für Mitarbeitende nötig

Kennify ersetzt keine rechtliche Beratung. Ob Kennify die spezifischen Anforderungen Ihrer Einrichtung erfüllt, sollte im Zweifelsfall rechtlich geprüft werden.

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